Cuxhaven. Nach der Berichterstattung in den lokalen Medien über die Nominierungsversammlung des SPD-Ortsverein Cuxhaven übt die CDU-Ratsfraktion scharfe Kritik an Oberbürgermeister Uwe Santjer. Dieser hatte sich im Rahmen der Versammlung am vergangenen Mittwoch eine starke SPD-Fraktion im kommenden Rat gewünscht, um die Stadt gemeinsam voranzubringen.
Dazu der Fraktionsvorsitzende Thiemo Röhler (CDU): „Mit den getätigten Äußerungen hat der Oberbürgermeister massiv gegen das Neutralitätsgebot als Hauptverwaltungsbeamter verstoßen. Die Neutralitätspflicht von Bediensteten und Mandatsträgern ergibt sich aus dem Demokratieprinzip i. S. des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes, dem Grundsatz der Wahlfreiheit und dem Recht der politischen Parteien und sonstigen Wahlvorschlagsträgern auf Wettbewerbs- und Chancengleichheit (§ 4 NKWG) bei Wahlen. Diese Neutralitätspflicht gilt vor allem auch für diejenigen, die in Vertretung oder im Auftrag der Organe handelnd zeichnen.“
Auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist Engagement kommunaler Organe im Wahlkampf untersagt.
„Die Pflicht zur Neutralität gewinnt umso mehr Bedeutung, je näher eine Wahl rückt. Dort ist besondere Zurückhaltung geboten. Eine Empfehlung für eine Partei oder einen Wahlbewerber ist unzulässig. Wir werden daher den Vorgang im kommenden Verwaltungsausschuss thematisieren“, so Thiemo Röhler abschließend.